Diese Supermarkt-Tricks kosten Sie bares Geld: Was Hersteller bei Fertig-Ragout verschweigen

Fertig-Ragout aus dem Supermarkt verspricht oft mehr, als es hält – und das liegt nicht nur am Geschmack. Ein besonders perfides Problem verbirgt sich bereits auf der Verpackung: Bei den Nettoinhalt-Angaben tricksen Hersteller mit verschiedenen Kniffen, die selbst aufmerksame Verbraucher in die Irre führen können. Was auf den ersten Blick wie eine großzügige Portion aussieht, entpuppt sich zu Hause als magere Mahlzeit mit überraschend wenig Fleisch.

Das Spiel mit den Zahlen auf der Verpackung

Die Nettoinhalt-Angabe bei Fertig-Ragout ist ein Minenfeld für Verbraucher. Während die große Zahl auf der Vorderseite – beispielsweise 400 Gramm – zunächst nach einer ordentlichen Portion klingt, verschweigt sie entscheidende Details. Diese Gewichtsangabe bezieht sich nämlich auf das Gesamtgewicht inklusive Sauce, Gemüse und sonstiger Zutaten. Der tatsächliche Fleischanteil macht davon oft nur einen Bruchteil aus.

Besonders tückisch wird es, wenn Hersteller mit verschiedenen Portionsgrößen auf einer Verpackung arbeiten. Während die Nährwertangaben sich auf 100 Gramm beziehen, ist die Portionsangabe häufig kleiner gewählt – etwa 80 oder 90 Gramm. Dadurch erscheinen Kalorien, Salz- und Fettgehalt auf den ersten Blick niedriger, als sie tatsächlich sind.

Abtropfgewicht versus Gesamtgewicht: Der versteckte Unterschied

Ein entscheidender Punkt, den viele Verbraucher übersehen, ist die Unterscheidung zwischen Abtropfgewicht und Gesamtgewicht. Bei Fertig-Ragout in Dosen oder Gläsern muss das Abtropfgewicht der festen Bestandteile separat angegeben werden. Diese Angabe versteckt sich jedoch meist im Kleingedruckten auf der Rückseite der Verpackung.

Das bedeutet: Eine 400-Gramm-Dose Ragout enthält möglicherweise nur 240 Gramm feste Bestandteile – und davon wiederum nur einen kleinen Anteil Fleisch. Der Rest besteht aus Sauce, die hauptsächlich aus Wasser, Verdickungsmitteln und Gewürzen zusammengesetzt ist.

Rechtliche Grauzonen bei der Kennzeichnung

Die Lebensmittelinformationsverordnung schreibt zwar vor, dass Nettoinhalt und Abtropfgewicht klar angegeben werden müssen, lässt aber Spielraum bei der Gestaltung. Hersteller nutzen diesen Freiraum geschickt aus, indem sie die für den Verbraucher wichtigsten Informationen in kleiner Schrift oder an schwer auffindbaren Stellen platzieren.

Zusätzlich verwirren unterschiedliche Darstellungsformen: Während manche Hersteller das Abtropfgewicht in Gramm angeben, verwenden andere Milliliter-Angaben oder prozentuale Anteile. Diese Vielfalt macht es Verbrauchern nahezu unmöglich, Produkte sinnvoll zu vergleichen.

Fleischanteil: Die große Unbekannte

Der wohl größte Aufreger bei Fertig-Ragout ist der oft minimal niedrige Fleischanteil. Während die Produktbezeichnung „Ragout“ eine fleischhaltige Mahlzeit suggeriert, enthält das Gericht häufig nur 15 bis 25 Prozent Fleisch. Diese Information ist jedoch nicht immer direkt ersichtlich und muss aus der Zutatenliste herausgelesen werden.

Die Zutatenliste ist nach Gewichtsanteilen sortiert, wobei der Hauptbestandteil zuerst steht. Bei vielen Fertig-Ragouts steht überraschenderweise Wasser an erster Stelle, gefolgt von Gemüse oder Sauce. Das Fleisch rangiert oft erst an dritter oder vierter Position – ein klares Indiz für den geringen Fleischanteil.

Tricksereien mit der Fleischbezeichnung

Hersteller verwenden zudem unterschiedliche Fleischbezeichnungen, die den tatsächlichen Anteil verschleiern. Begriffe wie „Fleischstücke“, „Fleischeinlage“ oder „Fleischzubereitung“ haben rechtlich verschiedene Bedeutungen und unterschiedliche Mindestanteile. Eine „Fleischzubereitung“ kann beispielsweise auch aus zusammengefügten Fleischstücken bestehen und muss nicht aus einem Stück geschnitten sein.

Praktische Tipps für den bewussten Einkauf

Um nicht auf irreführende Mengenangaben hereinzufallen, sollten Verbraucher systematisch vorgehen. Der erste Blick sollte immer der Zutatenliste gelten: Steht Fleisch nicht unter den ersten drei Zutaten, ist der Anteil wahrscheinlich gering. Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf die Nährwertangaben – ein niedriger Eiweißgehalt deutet auf wenig Fleisch hin.

Konkrete Orientierungshilfen beim Einkauf:

  • Abtropfgewicht in der Zutatenliste suchen und mit dem Gesamtgewicht vergleichen
  • Preis pro 100 Gramm Abtropfgewicht berechnen, nicht pro Gesamtgewicht
  • Eiweißgehalt als Indikator für den Fleischanteil nutzen
  • Verschiedene Portionsgrößen in den Nährwertangaben beachten
  • Bei Unklarheiten das Kleingedruckte auf der Rückseite studieren

Wann sich eine Beschwerde lohnt

Verbraucher haben das Recht auf korrekte und verständliche Produktinformationen. Wenn die Nettoinhalt-Angaben missverständlich sind oder wichtige Informationen fehlen, können Beschwerden bei den Verbraucherzentralen oder der zuständigen Lebensmittelüberwachung eingereicht werden.

Besonders problematisch sind Fälle, in denen die Produktabbildung nicht mit dem tatsächlichen Inhalt übereinstimmt oder wenn der Fleischanteil deutlich niedriger ist als durch die Bewerbung suggeriert. Solche Praktiken können als irreführende Werbung eingestuft werden.

Die Dokumentation mit Fotos von Verpackung und Inhalt kann dabei helfen, die Beschwerde zu untermauern. Verbraucherschützer sammeln solche Fälle, um systematische Probleme zu identifizieren und Hersteller zur Änderung ihrer Kennzeichnungspraxis zu bewegen.

Alternative Lösungen für Verbraucher

Wer sich nicht länger von irreführenden Mengenangaben täuschen lassen möchte, kann auf Alternativen setzen. Frische Ragout-Zutaten sind oft günstiger und transparenter als Fertigprodukte. Auch Tiefkühl-Ragouts haben häufig einen höheren Fleischanteil als konservierte Varianten, da weniger Sauce für die Haltbarmachung benötigt wird.

Mobile Apps zur Produktbewertung können zusätzlich beim Einkauf helfen, indem sie die Zutatenliste analysieren und den Fleischanteil schätzen. Diese digitalen Helfer werden immer präziser und können irreführende Angaben schnell entlarven.

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